Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung des
Ferienhauses Kliffkieker auf Usedom durch Angelika Berger (im Folgenden
„Vermieter“ genannt):
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich
mit Vertragsabschluss für das in der Buchungsbestätigung genannte
Ferienhaus als vereinbart.
Details und die vollständige Ausstattung
entsprechen den Angaben der Internetseite:
www.kliffkieker.info
1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung des Ferienhauses über
den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch
erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der
wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die
schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das
Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2
formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
2. Zahlung des Vertragspreises
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die
Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels
Verrechnungsscheck aus. Die Zahlung kann ausschließlich per Überweisung
erfolgen.
Eine Anzahlung in Höhe von 300,- € bei einwöchiger
Miete bzw. 500,- € bei längerer Miete ist bei der Buchung fällig.
Die Zahlung der Gesamt-Miete einschließlich der Kaution hat bis spätestens einen Monat vor Reiseantritt zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 4 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten.
3. Kaution
Es wird eine Kaution in Höhe von 300,- € erhoben.
Die Kaution wird in
der Woche nach der Abreise - ggf. nach Abzug von Stromkosten,
Wäschemiete oder Beschädigungsersatz - zurück überwiesen.
4. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der
Übernahme des Ferienhauses ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn
nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr.
5. Schlüssel
Dem / den Mieter/n werden am Anreisetag die
Schlüssel für das Ferienhaus ausgehändigt. Gleichzeitig erfolgt eine
Einweisung in das Ferienhaus.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu
melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems
sind vom Mieter zu übernehmen.
6. Abreise
Am Abreisetag ist das Ferienhaus, sofern keine
andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr der vom Vermieter
beauftragten Person (Schlüsselhalterin) in einem ordnungsgemäßen,
gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten
Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und
Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich
auszuhändigen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das
Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer
Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind
schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels
Unterschriftsleistung zu bestätigen.
7. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich
vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche
Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies
gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen.
Zuwiderhandlungen können etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
8. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb des Ferienhauses
ist das Rauchen generell nicht gestattet.
9. Instandhaltung des Ferienhauses
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die
gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor
jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden
am Ferienhaus nebst Inventar und auf dem Grundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat
der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder
die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des
Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur
Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener
Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter
anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende
Ersatzansprüche zu.
10. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der
Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des
Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters
bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände
(Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus
etc.) das Ferienhaus nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt
werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des
vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die
außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.
11. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter
folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
• Stornierung der Buchung bis 120 Tage vor
Mietbeginn:
• Stornierung der Buchung ab 119. bis 90. Tag vor
Mietbeginn:
• Stornierung der Buchung ab 89. bis 60. Tag vor
Mietbeginn:
• Stornierung der Buchung ab 59. Tag bis
unmittelbar vor Mietbeginn:
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).
Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber
möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem
Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe
von € 50,00.
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem
Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von
Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen
Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und
gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er
die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue
Buchungsbestätigung erstellen.
12. Nutzungsregeln
Die im Ferienhaus ausgelegte Hausordnung ist
Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN
sind zusätzlich die in der Info-Mappe befindlichen „WLAN -
Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.
13. Gerichtsstand
Für
etwaige
Streitigkeiten aus
dem
Vertragsverhältnis ist
das zuständige
Amtsgericht
bzw. zum
Gerichtsbezirk gehörende Landgericht in Münster zuständig.