Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung des Ferienhauses Kliffkieker auf Usedom durch Angelika Berger (im Folgenden „Vermieter“ genannt):

 

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für das in der Buchungsbestätigung genannte Ferienhaus als vereinbart.

Details und die vollständige Ausstattung entsprechen den Angaben der Internetseite:

www.kliffkieker.info

 

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung des Ferienhauses über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

 

2. Zahlung des Vertragspreises

Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises  mittels Verrechnungsscheck aus. Die Zahlung kann ausschließlich per Überweisung erfolgen.

 a. Zahlungsfristen

Eine Anzahlung in Höhe von 300,- € bei einwöchiger Miete bzw. 500,- € bei längerer Miete ist bei der Buchung fällig.

Die Zahlung der Gesamt-Miete einschließlich der Kaution hat bis spätestens einen Monat vor Reiseantritt zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 4 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten.

 

3. Kaution

Es wird eine Kaution in Höhe von 300,- € erhoben. Sie ist spätestens einen Monat vor Reiseantritt (zusammen mit der restlichen Mietzahlung) zu überweisen. Bei Buchung über das Portal "Bellevue Ferienhäuser" ist die Kaution in bar bei der Anreise zu übergeben.
Die Kaution wird in der Woche nach der Abreise - ggf. nach Abzug von Stromkosten, Wäschemiete oder Beschädigungsersatz - zurück überwiesen.

 

4. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Ferienhauses ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr.

 

5. Schlüssel

Dem / den Mieter/n werden am Anreisetag die Schlüssel für das Ferienhaus ausgehändigt. Gleichzeitig erfolgt eine Einweisung in das Ferienhaus.

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

 

6. Abreise

Am Abreisetag ist das Ferienhaus, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr der vom Vermieter beauftragten Person (Schlüsselhalterin) in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.

Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

 

7. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Zuwiderhandlungen können etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

 

8. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb des Ferienhauses ist das Rauchen generell nicht gestattet.

 

9. Instandhaltung des Ferienhauses

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Ferienhaus nebst Inventar und auf dem Grundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

 

10. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Ferienhaus nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.

 

 

11. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:

• Stornierung der Buchung bis 120 Tage vor Mietbeginn: € 50,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr)

• Stornierung der Buchung ab 119. bis 90. Tag vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises

• Stornierung der Buchung ab 89. bis 60. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

• Stornierung der Buchung ab 59. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).

Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00.

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

 

12. Nutzungsregeln

Die im Ferienhaus ausgelegte Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die in der Info-Mappe befindlichen „WLAN - Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.

 

13. Gerichtsstand

Für   etwaige   Streitigkeiten   aus   dem   Vertragsverhältnis   ist   das   zuständige   Amtsgericht   bzw.   zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht in Münster zuständig.